UfAB 2018: Praxisleitfaden für den IT-Einkauf überarbeitet

Die "Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen" (UfAB), der Praxisleitfaden für den öffentlichen IT-Einkauf, wurde überarbeitet und berücksichtigt nun die aktuelle Rechtslage nach der Reform im Ober- und Unterschwellenvergaberecht.

UfAB 2018: Praxisleitfaden für den IT-Einkauf überarbeitet
UfAB 2018: Praxisleitfaden für den IT-Einkauf überarbeitet

Die "Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen" (UfAB) ist ein Praxisleitfaden für die Durchführung von IT-Beschaffungen.

Sie richtet sich direkt an die mit der Ausschreibung befassten IT-Beschaffer, kann aber auch Bietern die Angebotsabgabe erleichtern.

Die UfAB ist vollständig überarbeitet worden und berücksichtigt nun die aktuelle Rechtslage nach der letzten großen Reform im Ober- und Unterschwellenbereich des Vergaberechts.

Was ist neu?

Die überarbeitete UfAB orientiert sich in ihrer 2018er-Version an den wesentlichen Phasen des Beschaffungsablaufs: Planung einer Beschaffung, Design einer Beschaffung, Durchführung eines Vergabeverfahrens.

Auch neuartige Vergabeverfahren, wie die Innovationspartnerschaft wurden aufgenommen.

Schwerpunkt der Darstellungen sind die Verfahrensarten im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Vergabeverordnung (VgV) und in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).

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Darüber hinaus sind neue Erkenntnisse und Entwicklungen aus Praxis und Rechtsprechung der IT-Vergabe eingeflossen.

Hier geht es zum aktualisierten Leitfaden UfAB 2018

Hier geht es zur UfAB-Bewertungsmatrix

(Quelle: BMI, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik) | B_I MEDIEN


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