Mecklenburg-Vorpommern: Corona-Vergabeerlass verlängert

In Mecklenburg-Vorpommern können Liefer-, Dienst- und Bauleistungen, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie und deren Folgen beitragen, weiterhin ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens beschafft werden.

Mecklenburg-Vorpommern: Corona-Vergabeerlass verlängert
Mecklenburg-Vorpommern: Corona-Vergabeerlass verlängert

Mit Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vom 24.11.2020 wurde die Gültigkeit des Erlasses über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vom 14.04.2020 bis zum 31.12.2021 verlängert.

Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?

Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.

Termin vereinbaren
Kostenfreie Demo buchen

Damit können Liefer-, Dienst- und Bauleistungen, die unmittelbar oder mittelbar zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder deren Folgen beitragen, weiterhin bis zur Höhe der jeweiligen EU-Schwellenwerte nter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens analog eines Direktauftrages beschafft werden. Auf eine Markterkundung kann dabei verzichtet werden.

Die Erleichterungen gelten insbesondere für medizinische Bedarfsgegenstände (Heil- und Hilfsmittel), um der Verbreitung des Virus bestmöglich entgegen zu wirken (z.B. Schutzkleidung, Schutzmasken, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und medizinische Geräte wie etwa Beatmungsgeräte) und auch für Gegenstände oder Bauleistungen für die medizinische Versorgung (z.B. die Errichtung von Corona-Test-Stationen). Des Weiteren können solche öffentlichen Aufträge, die der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der öffentlichen Verwaltung dienen, direkt vergeben werden (z.B. Lieferungen und Leistungen, die zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen dienen, Videokonferenztechnik und die Erweiterung von IT-Leitungskapazitäten). Vor Inanspruchnahme dieser Vereinfachungen ist zu prüfen, ob Bedarfsgegenstände über bestehende Rahmenverträge bezogen werden können.

Ablauf eines VergabeverfahrensDokumentation im Vergabeverfahren
BieterfragenRüge

Auftraggeber aufgepasst:
Der kostenlose E-Mail-Kurs für Sie!

Erhalten Sie wertvolle Tipps, die Ihre elektronische Vergabe zum Erfolg machen!

4

Lektionen direkt in Ihr Postfach

1

Quiz: Testen Sie Ihr Wissen!

Hier geht es zum Corona-Vergabeerlass – CVgE M-V

(Quelle: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern)

Zu diesem Thema siehe auch: Corona-Vergabeerlass Mecklenburg-Vorpommern: Vereinfachte Vergaben im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Vergabe-Wissen in kleinen Häppchen

Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.

Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.

Was Sie im Whitepaper erwartet →
B_I eVergabe Whitepaper