Land Brandenburg: Neue Wertgrenzen für den Landesbereich

Im Land Brandenburg werden die Wertgrenzen für den Landesbereich zum 1. Oktober an die geltenden Wertgrenzen im kommunalen Bereich angepasst.

Land Brandenburg: Neue Wertgrenzen für den Landesbereich
Land Brandenburg: Neue Wertgrenzen für den Landesbereich

Das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) des Landes Brandenburg erhöht mit einer Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung zum 1. Oktober 2020 die Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte.

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Für Vergaben in Brandenburg unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten auf Landesebene ab 1.10. die folgenden neuen Wertgrenzen:

Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A Abschnitt 1 (VV Nr. 3.1 zu § 55 LHO)

Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO (VV Nr. 3.2 zu § 55 LHO)

(Quelle: Vergabeportal Land Brandenburg) | B_I MEDIEN


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