Öffentliche Ausschreibung in Paderborn

Strukturelle Schulassistenz an Grundschulen

ID: A454246843

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Offenes Verfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

10.06.2024

Zeitraum der Ausführung

Für 48 Monate

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

Ausgeschrieben wird in Form von 8 Losen
die Erbringung von Schulassistenzleistungen an den 8
Schulen des Gemeinsamen Lernens im Kreis Paderborn ab
dem 01.08.2024 (Beginn nach den Sommerferien). Die
Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu
erbringen: · durch pädagogische Fachkräfte (mit einer
mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher,
Heilpädagoge, Sozialpädagoge) – 2 Fachkräfte pro Schule
davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der
Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan
(inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft
20-21 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung,
Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. · durch
angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische,
medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht
erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen,
die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft
befähigt wurden)
Los 1: Grundschule Haaren-Helmern, Bad
Wünnenberg
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind pro Los
(Schule) wie folgt zu erbringen: · durch pädagogische
Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen
Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge,
Sozialpädagoge) – 2 Fachkräfte pro Schule davon eine Kraft
als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist
auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive
Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/
Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.).
Diese Stellen sind nicht teilbar. · durch angelernte
Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische,
medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht
erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen,
die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft
befähigt wurden). Die genaue Anzahl der angelernten
Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden
für das Schuljahr 24/25 für die jeweilige Schule ist in den
Vergabeunterlagen (Excel-Dokument "Stundenaufteilung Los
1-8") detailliert dargestellt.
Los 2: Grundschule Dörenhagen, Borchen
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind pro Los
(Schule) wie folgt zu erbringen: · durch pädagogische
Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen
Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge,
Sozialpädagoge) – 2 Fachkräfte pro Schule davon eine Kraft
als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist
auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive
Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/
Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.).
Diese Stellen sind nicht teilbar. · durch angelernte
Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische,
medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht
erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen,
die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft
befähigt wurden). Die genaue Anzahl der angelernten
Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden
für das Schuljahr 24/25 für die jeweilige Schule ist in den
Vergabeunterlagen (Excel-Dokument "Stundenaufteilung Los
1-8") detailliert dargestellt.
Los 3: Grundschule Lindenhof, Büren
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind pro Los
(Schule) wie folgt zu erbringen: · durch pädagogische
Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen
Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge,
Sozialpädagoge) – 2 Fachkräfte pro Schule davon eine Kraft
als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist
auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive
Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/
Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.).
Diese Stellen sind nicht teilbar. · durch angelernte
Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische,
medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht
erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen,
die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft
befähigt wurden). Die genaue Anzahl der angelernten
Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden
für das Schuljahr 24/25 für die jeweilige Schule ist in den
Vergabeunterlagen (Excel-Dokument "Stundenaufteilung Los
1-8") detailliert dargestellt.
Los 6: Grundschule Kilian, Lichtenau
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind pro Los
(Schule) wie folgt zu erbringen: · durch pädagogische
Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen
Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge,
Sozialpädagoge) – 2 Fachkräfte pro Schule davon eine Kraft
als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist
auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive
Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/
Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.).
Diese Stellen sind nicht teilbar. · durch angelernte
Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische,
medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht
erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen,
die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft
befähigt wurden). Die genaue Anzahl der angelernten
Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden
für das Schuljahr 24/25 für die jeweilige Schule ist in den
Vergabeunterlagen (Excel-Dokument "Stundenaufteilung Los
1-8") detailliert dargestellt.
Los 7: Grundschule Liborius, Salzkotten
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind pro Los
(Schule) wie folgt zu erbringen: · durch pädagogische
Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen
Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge,
Sozialpädagoge) – 2 Fachkräfte pro Schule davon eine Kraft
als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist
auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive
Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/
Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.).
Diese Stellen sind nicht teilbar. · durch angelernte
Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische,
medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht
erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen,
die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft
befähigt wurden). Die genaue Anzahl der angelernten
Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden
für das Schuljahr 24/25 für die jeweilige Schule ist in den
Vergabeunterlagen (Excel-Dokument "Stundenaufteilung Los
1-8") detailliert dargestellt.
Los 8: Grundschule Concordia, Bad Lippspringe
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind für die
Schule wie folgt zu erbringen: – 2024 für die Jahrgänge 1 u. 2
- 2025 für die Jahrgänge 1-3 – 2026 für die Jahrgänge 1-4 ·
durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens
dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher,
Heilpädagoge, Sozialpädagoge) – 2 Fachkräfte pro Schule
davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der
Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan
(inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft
20-21 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung,
Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. · durch
angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische,
medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht
erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen,
die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft
befähigt wurden). Die genaue Anzahl der angelernten
Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden
für das Schuljahr 24/25 für die jeweilige Schule ist in den
Vergabeunterlagen (Excel-Dokument "Stundenaufteilung Los
1-8") detailliert dargestellt.

Bekanntmachungstext

1 Beschaffer:
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung: Kreis Paderborn
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren:
2.1 Verfahren:
Titel: Strukturelle Schulassistenz an Grundschulen des Gemeinsamen Lernens
Beschreibung: Ausgeschrieben wird in Form von 8 Losen
die Erbringung von Schulassistenzleistungen an den 8
Schulen des Gemeinsamen Lernens im Kreis Paderborn ab
dem 01.08.2024 (Beginn nach den Sommerferien). Die
Schulassistenzleistungen sind pro Los (Schule) wie folgt zu
erbringen: · durch pädagogische Fachkräfte (mit einer
mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher,
Heilpädagoge, Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule
davon eine Kraft als Teamleitung. Die Stundenverteilung der
Fachkräfte ist auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan
(inklusive Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft
20-21 Std/Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung,
Teamzeiten u.ä.). Diese Stellen sind nicht teilbar. · durch
angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische,
medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht
erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen,
die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft
befähigt wurden)
Kennung des Verfahrens:Text freischalten 91011381-754c-4f11-b646-
d20bf99b9a49
Interne Kennung: 30.Text freischalten31 - 24230
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im
Sozialwesen
2.1.2 Erfüllungsort:
NUTS-3-Code: Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0 EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen:
Verfahrensart
Zusätzliche Informationen: Zuschlagslimitierung ge.
§ 30 Abs. 1 Satz 2 VgV: Jeder Bieter darf Angebote für
alle oder einzelne Lose abgeben. Der Auftraggeber
beschränkt jedoch die Anzahl der Lose, für die ein
einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann auf drei (3)
Lose/Bieter. Diese Zuschlagslimitierung führt dazu, dass
ein Bieter ggfs. nicht den Zuschlag für ein Los erhält,
obwohl er nach Maßgabe der Zuschlagskriterien für
dieses Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben
hat. Mit dieser Limitierung verfolgt der Auftraggeber
das Ziel, eine gewisse Vielfalt in der Schulassistenz zu
schaffen bzw. zu stärken und das Ausfallrisiko zu
minimieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
VgV
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
2.1.6 Ausschlussgründe:
Rein nationale Ausschlussgründe: [ Rein nationale
Ausschlussgründe
5 Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Los 1: Grundschule Haaren-Helmern, Bad
Wünnenberg
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind pro Los
(Schule) wie folgt zu erbringen: · durch pädagogische
Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen
Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge,
Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule davon eine Kraft
als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist
auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive
Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/
Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.).
Diese Stellen sind nicht teilbar. · durch angelernte
Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische,
medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht
erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen,
die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft
befähigt wurden). Die genaue Anzahl der angelernten
Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden
für das Schuljahr 24/25 für die jeweilige Schule ist in den
Vergabeunterlagen (Excel-Dokument "Stundenaufteilung Los
1-8") detailliert dargestellt. Sofern sich während der
Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an
einzelnen Schulen und dadurch bedingt die
Stundenkontingente und/oder Anzahl an
Schulassistenzkräften erhöht, kann der Auftraggeber diesen
Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall
wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den
vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz:
Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und
fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem
vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen
und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach
Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche
Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte
Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die
Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen
bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich
als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie
stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im
Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und
akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz
der Schulassistenzkräfte im Rahmen der
Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen
zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll · vorrangig
Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus
resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in
einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, ·
behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, · Lern-
und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration
gefördert, · Schulabbrüche vermieden, · die Entwicklung
zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, ·
stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die
Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische
Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes
verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine
Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit
der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die
Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom
Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen
die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher
beherrschen. Der Auftragnehmer muss als Träger der freien
Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt sein/werden.
Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere
Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Interne Kennung: 0001
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im
Sozialwesen
5.1.2 Erfüllungsort:
NUTS-3-Code: Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Dauer: 48 Monat
Dauer: 48 Monat
5.1.4 Verlängerung:
Beschreibung: Dem Auftraggeber steht das Recht zu,
den Vertrag je Los insgesamt zweimal um je ein
weiteres Schuljahr maximal also für zwei weitere
Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 29/30) - zu
verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch
einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis
spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres
27/28 bzw. 28/29.
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0 EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des
zur Auftragsausführung eingesetzten Personals
sind anzugeben: Nicht erforderlich
Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen
über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung: Entfällt
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Angaben zur Eintragung in das
Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz des Bieters.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt,
Vorlage der entsprechenden Bescheinigung zur
Bestätigung der Angaben. 2) Träger der freien
Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII : Der Bieter muss
als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB

VIII anerkannt sein oder die Voraussetzungen nach

§ 74 SGB VIII erfüllen. Hierzu ist die
Eigenerklärung Träger der freien Jugendhilfe
(Vordruck 09) auszufüllen und mit dem Angebot
abzugeben. Ist der Bieter bereits als Träger gem. §
75 SGB VIII anerkannt, ist ein entsprechender
Nachweis dem Angebot beizufügen. Für den Fall,
dass der Bieter bei Abgabe des Angebotes noch
nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt
ist, verpflichtet er sich im Falle der
Zuschlagserteilung die Anerkennung spätestens
binnen eines Monats nach Zuschlagserteilung zu
beantragen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 3) Angaben lt. Eigenerklärung zur
Eignung (Vordruck 02 der Vergabeunterlagen): a)
Umsatz des Bieters in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen. b) Angaben zu
Arbeitskräften: Erklärung, dass dem Bieter die für
die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Beschäftigten zur Verfügung stehen bzw.
spätestens zu Vertragsbeginn zur Verfügung
stehen werden. Angabe der Zahl der in den letzten
drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten.
Mindestforderung: 20 sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte je Jahresdurchschnitt. Benennung der
für die Leitung vorgesehenen Personen. c)
Erklärung, dass für den Bieter ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt
noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung
nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich
der Bieter nicht in Liquidation befindet, d) Angabe,
dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter
in Frage stellt: -Erklärung, dass für den Bieter
keine Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124
GWB vorliegen, - Erklärung, dass der Bieter in den
letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes
gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden
ist oder - Angabe, welcher Ausschlussgrund gem. §
124 GWB vorliegt - Erklärung, dass für den Bieter
zwar ein Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
vorliegt, der Bieter jedoch für das Unternehmen
Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat,
durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit
wiederhergestellt wurde, e) Erklärung, dass der
Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der
Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in
die engere Wahl kommt, Vorlage einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
bzw. Bescheinigung in Steuersachen, f) Angabe zur
Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Falls
das Angebot in die engere Wahl kommt, Vorlage
einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des für den Bieter
zuständigen Versicherungsträgers. 4)
Eigenerklärung Russland-Sanktionen (gem.
Vordruck 07 der Vergabeunterlagen): keine
Zugehörigkeit zu den in Artikel 5k ) Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EUText freischalten) 2022/576
des Rates vom 8. April 2022 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, genannten Personen oder
Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift aufweisen - auch nicht in
Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen
werden und auf die mehr als 10% des
Auftragswertes entfällt (auch von jedem Mitglied
einer Bewerbergemeinschaft und von
eignungsverleihenden Nachunternehmern).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Angaben zu Leistungen, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
Erklärung, dass der Bieter in den letzten drei
Jahren kontinuierlich im Einsatzfeld der
Schulbegleitung (§35a SGB VIII, §§ 75,112 SGB IX)
oder seit mindestens 3 Jahren konuierlich im
Einsatzfeld der Offenen Ganztagsschule (OGS)
tätig ist. Zum Nachweis ist eine/mehrere
entsprechende Referenz(en) aus den letzten drei
Jahren mit mindestens folgenden Angaben zu
bennenen: Bezeichnung der Leistung,
Beschreibung der durchgeführten Leistung,
Auftragssumme, Ausführungszeitraum Angabe des
Auftraggebers inklusive Benennung einer
Ansprechperson bei diesem Auftraggeber mit
Kontaktdaten. Zur Einreichung der Referenz(en)
stellt der Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen
den Vordruck 08 zur Verfügung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept
Beschreibung: Konzept
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 50
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Verbindliche Sprachfassung der
Vergabeunterlagen: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
Text freischaltenhttp://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/91011381-754c-4f11-b646-d20bf99b9a49
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: Text freischaltenhttp://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/91011381-754c-4f11-b646-d20bf99b9a49
Sprachen, in denen Angebote oder
Teilnahmeanträge eingereicht werden
können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote
einreichen
Frist für den Eingang der Angebote:
Text freischalten10/06/2024 10: 00 +00: 00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein
muss: 32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der
Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise
ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um
einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu
vermeiden, legen Sie bitte die geforderten
Nachweise und Erklärungen dem Angebot
vollständig bei.
Informationen über die öffentliche
Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung:Text freischalten 10/06/2024 10: 00
+00: 00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des
Auftrags: Der Auftragnehmer muss als Träger der
freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VII anerkannt
sein bzw. unverzüglich werden. Zudem muss der
Auftragnehmer mit dem Auftraggeber die,Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages
für Minderjährige nach § 8a SGB VIII" nach
Vorgabe des Auftraggebers abschließen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1)
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter
gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen
nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.
3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs-
oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach §
160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen
nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
einzureichen.
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung: -.
Informationen über das dynamische
Beschaffungssystem: -.
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und
Überprüfung
Überprüfungsstelle: [ Vergabekammer Westfalen bei
der Bezirksregierung Münster
Organisation, die zusätzliche Informationen über
das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Paderborn
Organisation, die Teilnahmeanträge
entgegennimmt: [ Kreis Paderborn
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Los 2: Grundschule Dörenhagen, Borchen
Beschreibung: Die Schulassistenzleistungen sind pro Los
(Schule) wie folgt zu erbringen: · durch pädagogische
Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen
Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge,
Sozialpädagoge) - 2 Fachkräfte pro Schule davon eine Kraft
als Teamleitung. Die Stundenverteilung der Fachkräfte ist
auf die Unterrichtszeit gemäß Stundenplan (inklusive
Pausen) beschränkt und beträgt pro Fachkraft 20-21 Std/
Woche + pauschale Zeiten für Teamleitung, Teamzeiten u.ä.).
Diese Stellen sind nicht teilbar. · durch angelernte
Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische,
medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht
erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen,
die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft
befähigt wurden). Die genaue Anzahl der angelernten
Assistenzkräfte/Nichtfachkräfte und Verteilung der Stunden
für das Schuljahr 24/25 für die jeweilige Schule ist in den
Vergabeunterlagen (Excel-Dokument "Stundenaufteilung Los
1-8") detailliert dargestellt. Sofern sich während der
Vertragslaufzeit der Bedarf an Schulassistenzleistungen an
einzelnen Schulen und dadurch bedingt die
Stundenkontingente und/oder Anzahl an
Schulassistenzkräften erhöht, kann der Auftraggeber diesen
Mehrbedarf beim Auftragnehmer abrufen. In diesem Fall
wird der Auftragnehmer die Erhöhung der Leistung zu den
vereinbarten Konditionen umsetzen. Ziel der Schulassistenz:
Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und
fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem
vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen
und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach
Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche
Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte
Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die
Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen
bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich
als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie
stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im
Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und
akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz
der Schulassistenzkräfte im Rahmen der
Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen
zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll · vorrangig
Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus
resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in
einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, ·
behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, · Lern-
und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration
gefördert, · Schulabbrüche vermieden, · die Entwicklung
zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, ·
stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die
Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische
Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes
verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine
Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit
der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die
Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Die vom
Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen
die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher
beherrschen. Der Auftragnehmer muss als Träger der freien
Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt sein/werden.
Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere
Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.
Interne Kennung: 0002
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85320000 Dienstleistungen im
Sozialwesen
5.1.2 Erfüllungsort:
NUTS-3-Code: Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Dauer: 48 Monat
Dauer: 48 Monat
5.1.4 Verlängerung:
Beschreibung: Dem Auftraggeber steht das Recht zu,
den Vertrag je Los insgesamt zweimal um je ein
weiteres Schuljahr maximal also für zwei weitere
Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 29/30) - zu
verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch
einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis
spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres
27/28 bzw. 28/29.
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0 EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des
zur Auftragsausführung eingesetzten Personals
sind anzugeben: Nicht erforderlich
Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen
über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung: Entfällt
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Angaben zur Eintragung in das
Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz des Bieters.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt,
Vorlage der entsprechenden Bescheinigung zur
Bestätigung der Angaben. 2) Träger der freien
Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII : Der Bieter muss
als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB

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