Öffentliche Ausschreibung in Bremen

Planungswettbewerb: Die Glocke – das Bremer Konzerthaus

ID: A454136340

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

21.05.2024

Auftraggeber

Ausführungsort

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Leistungsbeschreibung

Die Glocke – das Bremer Konzerthaus
Die Beschafferin führt hierfür einen Planungswettbewerb gemäß Vergabeverordnung (VgV) § 69 ff bzw. als nichtoffenen Planungswettbewerb in zwei Phasen mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb nach der „Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013“ (RPW 2013) § 3 Abs. 3 und 4 durch. Der Wettbewerb richtet sich an Architektinnen und Architekten und findet anonym statt. Der Wettbewerb wird in Abstimmung mit der Architektenkammer Bremen durchgeführt und ist dort unter der Nummer 04/2024 vom 26. Februar 2024 registriert. In einem ersten Schritt wählt die Beschafferin über ein offenes Verfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i. V. m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 (Teilnahmewettbewerb) 14 bis 16 Teilnehmende für den Realisierungswettbewerb aus (siehe 5.1.9). Die Kriterien für die Auswahl der Teilnehmenden sind in Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung (unter Nr. 3) und in der Matrix in Anlage 2 erläutert, beide erhältlich unter www.wettbewerb-dieglocke.de. Hier wählt die Beschafferin die besten 14 Bewerber/innen als Teilnehmende für den Wettbewerb aus. Sie wird bis zu 2 weitere Bewerber/innen auswählen, sofern deren Punktabstand zum/zur Bewerber/in auf Platz 14 nicht größer als 50 von maximal 1.000 Punkten ist. Nach Auswahl der Teilnehmenden wird die Beschafferin diese auffordern, die Wettbewerbsaufgabe der 1. Phase zu bearbeiten. Nach Abschluss der 1. Phase wird das Preisgericht 6 bis 8 Teilnehmende für die Bearbeitung der 2. Wettbewerbsphase auswählen. Aus dem Kreis der Teilnehmenden der 2. Wettbewerbsphase wählt das Preisgericht die Preisträger/innen aus. Die Auswahl des Preisgerichts richtet sich jeweils nach den unter 4. in Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung angegebenen Kriterien für die Bewertung der Projekte im Wettbewerb, erhältlich unter www.wettbewerb-dieglocke.de. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Die Beschafferin wird, soweit es die Haushaltsmittel zulassen, mit den Preisträger/innen des Wettbewerbs für die Vergabe des Auftrags in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eintreten. Hier prüft sie zunächst die Eignung der Preisträger/innen nach den unter 3.1 und 5.3 in der Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung vorgesehenen Kriterien. Die Preisträger/innen müssen dazu, nach gesonderter Aufforderung, die dort aufgelisteten Unterlagen einreichen. Mit allen geeigneten Preisträgern/innen tritt die Beschafferin sodann in Verhandlungen ein und fordert sie nach einer indikativen Angebotsphase zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebots auf. Bei der Angebotswertung wird die Auftraggeberin die Platzierung im Wettbewerb angemessen berücksichtigen. An der Vorbereitung des Wettbewerbs hat die Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch den Landeswettbewerbsausschuss beratend mitgewirkt. Die Auslobung wird dort unter der Nummer 04/2024 vom 26. Februar 2024 registriert. Nähere Informationen hierzu siehe Anlage 4 zur Wettbewerbsbekanntmachung (Zuschlagskriterien), erhältlich unter www.wettbewerb-dieglocke.de.

Bekanntmachungstext

Wettbewerbsbekanntmachung

1.

Beschaffer

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung: Text freischaltenFreie Hansestadt Bremen (SWHT)
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

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