Wohnungsbau: Bund führt Wohngemeinnützigkeit wieder ein
Neubau in Berlin-Marzahn: Dem sozialen Wohnungsbau will der Bund die neue Wohngemeinnützigkeit an die Seite stellen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. | Foto: Kondor Wessels Bouw Berlin GmbH
Im Jahr 1990 wurde die Wohngemeinnützigkeit in Deutschland abgeschafft. Jetzt hat das Bundeskabinett sie mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes wieder eingeführt. Nach einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag wird die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ in die Abgabenordnung aufgenommen. Als Voraussetzung für die Steuererleichterungen muss die angebotene Miete niedriger sein als marktüblich. Etwa 100 Körperschaften wie Stiftungen, Vereine oder Unternehmen könnten zunächst von der Regelung profitieren, hieß es dazu vom Bundesbauministerium. Ein- bis zweitausend Euro pro Wohnung und Jahr könnten sie an Steuern einsparen, schätzt das Bundesbauministerium. Bei 300 Wohnungen lägen die Steuererleichterungen danach bei einer halben Million Euro pro Jahr, rechnet das Ministerium vor. Das Geld ließe sich beispielsweise für die Reduzierung der Miete oder Modernisierungen einsetzen. „Mit der Wohngemeinnützigkeit schaffen wir neben dem sozialen Wohnungsbau eine weitere starke Säule für mehr bezahlbaren Wohnraum in unserem Land“, sagte dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland könnten von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren, so Geywitz.

Gedaschko: Keine Entlastung der Wohnungsmärkte

In der Wohnungswirtschaft wird das neue Instrument der Wohngemeinnützigkeit mit Skepsis aufgenommen. Sie könne „dabei helfen, dass Institutionen wie Vereine und Stiftungen zu Anbietern von bezahlbarem Wohnraum werden“ und so einen Beitrag bei der Bekämpfung des Wohnungsmangels leisten, sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko. „Angesichts des riesigen Wohnungsmangels reicht es aber bei Weitem nicht aus.“ Angesichts der Wohnungsbaukrise müssten die sozial orientierten Wohnungsunternehmen überhaupt erst wieder in die Lage versetzt werden, zu bauen. Das gehe nur mit einem Zinsverbilligungsprogramm von einem Prozent. Zudem müssten Bund, Länder und Kommunen für ausreichend Grundstücke und eine „finanzielle und letztlich mietdämpfende Förderung“ sorgen. Gedaschko: „Diese sozial-ökonomische Ausrichtung der Wohnungspolitik muss wiederhergestellt und langfristig gesichert werden.“

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Handwerk: Kein Mittel gegen die Baukrise

Ähnlich ist die Reaktion im Handwerk. Die neue Wohngemeinnützigkeit sei „ein Signal, dass die Bundesregierung den akuten Wohnungsmangel endlich angehen will“, so Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). „Doch auch wenn diese Steuerprivilegierung ein Baustein ist, wird das in der Wirkung nicht ausreichen, um der Krise am Bau zu begegnen. Dafür bedarf es weitergehender Schritte, wie insbesondere die überfällige Umsetzung des 14-Punkte-Pakets der Bundesregierung für den Wohnungsbau.“

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