Ausschreibung Lieferleistung in Berlin
Apple
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Lieferleistung
Frist
09.12.2025
Zeitraum der Ausführung
für 12 Monate
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Beschaffung von Produkten, Zubehör, Support sowie korrespondierenden Dienstleistungen des Herstellers Apple.
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1 Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: Apple
Beschreibung: Beschaffung von Produkten, Zubehör, Support sowie korrespondierenden Dienstleistungen des Herstellers Apple.
Kennung des Verfahrens: 42bd5463-750b-46ae-8e84-d05a85e728a4
Interne Kennung: PV
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2 Erfüllungsort:
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3 Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung:,99 Euro
2.1.4 Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Meldung bzw. Erklärung gem. Foreign Subsidies Regulation Nach der Verordnung (EU (Foreign Subsidies Regulation - "FSR") vom 14.12.2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen sind Bieter (gemäß Art. 29 FSR) verpflichtet, in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens 250 Mio. EUR mit ihrem Angebot eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 28 Abs. 1 lit. b FSR beim Auftraggeber einzureichen. Dieses Vergabeverfahren weist einen geschätzten Auftragswert oberhalb des genannten Schwellenwertes von 250 Mio. EUR auf. Die Bieter diese Vergabeverfahrens unterliegen daher Art. 29 FSR. Bei losweiser Vergabe bestehen die Pflichten nur dann, wenn sich der Bieter auf ein Los bzw. Lose im Wert von mindestens 125 Mio. EUR bewirbt (Art. 28 Abs. 2 FSR). Die Bieter sind für die Einhaltung der Verpflichtungen aus der FSR selbst verantwortlich. Insbesondere obliegt die Beurteilung, ob eine Meldung oder eine Erklärung nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU der Kommission abzugeben ist, alleine dem Bieter. Die vorliegende Information hat nach Art. 28 Abs. 6 Satz 2 FSR insbesondere keinerlei beschränkende oder anderweitige Wirkung für die Pflichten des Bieters aus der FSR. Für Meldungen zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen ist das Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU der EU-Kommission vom 10.07.2023 zu verwenden, das Informationen zu allen Anmeldern im Sinne von Art. 29 Abs. 5 FSR enthält. Dabei ist ein einziges Formular zu verwenden. Erklärungen sind bei dem Auftraggeber nach Maßgaben der Erläuterungen unter Überschrift 7 der Einführung und Abschnitt 7 des Anhangs II Durchführungsverordnung (EU der EU-Kommission vom 10.07.2023 einzureichen. Dabei ist ein einziges Formular zu verwenden. Weitere Einzelheiten zur FSR und den aus der Verordnung resultierenden Pflichten können der Durchführungsverordnung sowie der offiziellen Webseite der Europäischen Kommission entnommen werden (z.B. Fragen und Antworten: Sollte trotz bestehender Verpflichtung vom Bieter weder eine Meldung noch eine Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben werden, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber leitet die Meldungen bzw. Erklärungen nach Erhalt an die EU-Kommission zur Prüfung weiter. Der Auftraggeber weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kommission im Rahmen der Vorprüfung (maximal 30 Arbeitstage seit Eingang der Meldung/Erklärung bei der EU-Kommission) kein Zuschlag erfolgen darf. Beschließt die EU-Kommission vor Ablauf der Vorprüfungsfrist die Einleitung einer eingehenden Prüfung nach Artikel 30 Absatz 3 FSR, darf kein Zuschlag erfolgen, bis eine abschließende Entscheidung der EU-Kommission vorliegt (Art. 32 Abs. 2 FSR) oder aber die Bearbeitungsfrist von bis zu 130 Arbeitstagen abgelaufen ist. Die Bieter haben sich auf diesen Zeitraum entsprechend einzustellen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
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